Bei Verträgen mit Verbrauchern/Privatpersonen empfiehlt es sich in der Regel, auf die Anwendung der VOB zu verzichten und einen Vertrag mit BGB-Geltung zu vereinbaren. ZDB und Haus & Grund
haben dazu BGB-Muster-Bauverträge erarbeitet. Zur Verfügung stehen 2 Versionen:
- Eine Version für einen einen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
(Bauvertrag mit Verbrauchern), der sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die
Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhausesverwendet werden kann.
- Die Version als Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag (Verbraucherbauvertrag) findet hingegen Anwendung, wenn ein Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Errichtung eines
Ein-/Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers beauftragt wird. Darüber hinaus kommt dieser Vertrag zur Anwendung, wenn der Bauunternehmer erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden
Gebäude erbringen soll, die einem Neubau gleichkommen. Erforderlich sowohl für den Neubau als auch für den erheblichen Umbau ist, dass sämtliche Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung aus einer
Hand erbracht werden.