Bei Verträgen mit Verbrauchern/Privatpersonen empfiehlt es sich in der Regel, auf die Anwendung der VOB zu verzichten und einen Vertrag mit BGB-Geltung zu vereinbaren. ZDB und Haus & Grund haben dazu einen BGB-Muster-Verbraucherbauvertrag erarbeitet, den sie hier herunterladen können.