Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitsverträge dem Stand der Rechtsprechung August 2022 entsprechen. Bei der Erstellung der Vorlagen wurde mit großer Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Weder die diesen Service anbietenden Kreishandwerkerschaften noch die Autoren übernehmen für fehlerhafte Angaben und deren Folgen irgendeine Haftung. Wir raten deshalb dazu, gegebenenfalls die Arbeitsvertragsregelungen vor deren Verwendung überprüfen zu lassen. Für Verbesserungsvorschläge und Hinweise sind wir dankbar.